Neben den bereits aufgeführten Tätigkeitsbereichen für Unternehmen gibt es auch für den privaten Bereich unterschiedlichste Aufgabenfelder, wo eine Umweltberatung äußerst sinnvoll sein kann. Genannt werden sollen hier nur Bereiche wie:
gutachterliche Tätigkeit bei umweltbedenklichen Genehmigungsanträgen in der Nachbarschaft
Energieberatung (siehe separate Seite)
Schadstoffe in Wohnungen
Aufgrund einer ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung im chemisch/ technischen Bereich und zahlreicher Weiterbildungen in Umweltrecht und Energie sowie jahrelanger beruflicher Erfahrungen in verschiedenen Branchen können wir ihnen in vielen Fällen mit fachlichem Rat zur Seite stehen. Da, wo wir selber nicht weiter wissen, können wir zumeist Experten empfehlen.
Folgende Umweltbeauftragte werden von gesetzlicher Seite gefordert:
Immissionsschutzbeauftragter
- für genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 4 BImSchG
Störfallbeauftragter
- für Anlagen, die unter die erweiterten Pflichten der Störfallverordnung (12. BImSchV) fallen
Gemäß 11. BImSchV sind von
bestimmten, in § 1 der Verordnung genannten Anlagen im Abstand von 4
Jahren Emissionserkärungen abzugeben. Die Emissionserklärungen gelten
für die Erklärungszeiträume 2008, 2012, usw. Die Emissionserklärung ist
jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres einzureichen. Für Anlagen, die
zudem der PRTR-Erklärungspflicht unterliegen (geregelt in Anhang 1 der
EG-PRTR-Verordnung), ist jährlich eine Erklärung über die Emissionen
von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden und die Entsorgung von
Abfällen abzugeben.
Die Daten werden mit einem Online-Programm eingegeben (BUBE = Betriebliche-Umweltdaten-Bericht-Erstattung). Der Umgang mit diesem Programm erfordert einige Übung. Wir übernehmen daher gerne die Dateneingabe für Sie.
Abfallbeauftragter
- für genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 4 BImSchG
- für Betriebe, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen (gefährlich im Sinne der
Abfallverzeichnisverordnung)
- für stationäre Anlagen zur Behandlung von Abfällen
- für Hersteller und Vertreiber, die Abfälle zurücknehmen
Gewässerschutzbeauftragter
für Betriebe mit einer Abwassereinleitung von mehr als 750 m3/Tag
auf Anordnung der Überwachungsbehörde
Für sämtliche genannten Bereiche können wir externe Beauftragte stellen.
Die gesetzlich geforderten Schulungen und Weiterbildungen sind vorhanden.
Profitieren Sie von einer chemisch/technischen Ingenieurausbildung und unseren praktischen Erfahrungen in verschiedenen Branchen.