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Umweltberatung im privaten Bereich

Neben den bereits aufgeführten Tätigkeitsbereichen für Unternehmen gibt es auch für den privaten Bereich unterschiedlichste Aufgabenfelder, wo eine Umweltberatung äußerst sinnvoll sein kann. Genannt werden sollen hier nur Bereiche wie:

Aufgrund einer ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung im chemisch/ technischen Bereich und zahlreicher Weiterbildungen in Umweltrecht und Energie sowie jahrelanger beruflicher Erfahrungen in verschiedenen Branchen können wir ihnen in vielen Fällen mit fachlichem Rat zur Seite stehen. Da, wo wir selber nicht weiter wissen, können wir zumeist Experten empfehlen.

Externe Umweltbeauftragte

Folgende Umweltbeauftragte werden von gesetzlicher Seite gefordert:

Immissionsschutzbeauftragter

- für genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 4 BImSchG

Störfallbeauftragter

- für  Anlagen, die unter die erweiterten Pflichten der Störfallverordnung (12. BImSchV) fallen

Emissionserklärungen / E-PRTR-Erklärungen

Gemäß 11. BImSchV sind von bestimmten, in § 1 der Verordnung genannten Anlagen im Abstand von 4 Jahren Emissionserkärungen abzugeben. Die Emissionserklärungen gelten für die Erklärungszeiträume 2008, 2012, usw. Die Emissionserklärung ist jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres einzureichen. Für Anlagen, die zudem der PRTR-Erklärungspflicht unterliegen (geregelt in Anhang 1 der EG-PRTR-Verordnung), ist jährlich eine Erklärung über die Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden und die Entsorgung von Abfällen abzugeben.

Die Daten werden mit einem Online-Programm eingegeben (BUBE = Betriebliche-Umweltdaten-Bericht-Erstattung). Der Umgang mit diesem Programm erfordert einige Übung. Wir übernehmen daher gerne die Dateneingabe für Sie.

 

Abfallbeauftragter

- für genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 4 BImSchG

- für Betriebe, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen (gefährlich im Sinne der

  Abfallverzeichnisverordnung)

- für stationäre Anlagen zur Behandlung von Abfällen

- für Hersteller und Vertreiber, die Abfälle zurücknehmen

Gewässerschutzbeauftragter

für Betriebe mit einer Abwassereinleitung von mehr als 750 m3/Tag

auf Anordnung der Überwachungsbehörde

 

Für sämtliche genannten Bereiche können wir externe Beauftragte stellen.

Die gesetzlich geforderten Schulungen und Weiterbildungen sind vorhanden.

Profitieren Sie von einer chemisch/technischen Ingenieurausbildung und unseren praktischen Erfahrungen in verschiedenen Branchen.